Bestehende Tragwerke müssen oft außerhalb des Bestandsschutzes grundsätzlich auf der Grundlage von aktuellen und bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen beurteilt und bemessen werden, z. B. bei einer Umnutzung oder bei wesentlichen Lasterhöhungen. Allerdings zielt das diesen Bestimmungen zugrunde liegende Sicherheits- und Nachweiskonzept auf Neubauten, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Tragwerksplanung wesentliche Parameter des zu errichtenden Tragwerkes zwangsläufig nicht feststehen können. Demgegenüber können bei bereits bestehenden Bauwerken zusätzliche Informationen am Tragwerk gewonnen und bei der Bemessung vorteilhaft genutzt werden.
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DBV-Merkblatt
„Modifizierte Teilsicherheitsbeiwerte für Stahlbetonbauteile“
Fassung März 2013
36 Seiten, 5 Abbildungen, 7 Tabellen
Preis: 30 € für DBV-Mitglieder, 60 € für Nichtmitglieder
www.betonverein.de