Vielfach benötigen die Bau- und auch die Baustoffindustrie für die Eigen- und Fremdüberwachung von Baustellen oder von internen Produktionsüberwachungen geeignete Laborräumlichkeiten im Werk oder auf den wechselnden nationalen und internationalen Baustellen. Die Konsequenz ist somit im Regelfall die Schaffung von entsprechenden Räumlichkeiten, hier Laborprüfstellen, durch Umbau von Arbeitsräumen aus dem eigenen Bestand, durch Neubau, Fremdanmietung oder durch Containerlösungen. Diese Räumlichkeiten müssen in Deutschland auch mit der Arbeitsstättenverordnung (AStV, Stand 2011) harmonieren, da sonst ein ständiges Arbeiten im Sinne eines ständigen Arbeitsplatzes nicht zulässig wäre. Auf ein solches ungesetzliches Risiko lässt sich heute kein Arbeitgeber mehr ein. Im Extremfall könnte dies auch zu Schadensersatzforderungen durch den Arbeitnehmer führen.
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