Gebäude mit einer Höhe ab sechs Stockwerken gelten als Hochhäuser und sind der japanischen Gesetzgebung zufolge mit einem Aufzug auszustatten. Ein Großteil der in den 1960er und 1970er Jahren errichteten Wohngebäude verfügt jedoch über weniger als sechs Stockwerke und somit nicht über einen Aufzug. Für die Bewohner der oberen Etagen bedeutet dies eine körperliche Anstrengung, weshalb der Wohnraumleerstand zunimmt, eine Problematik, die durch die Alterung der Bevölkerung noch verstärkt wird. Zugleich stellt auch die Alterung des vorhandenen Wohnraums ein ernstzunehmendes Problem dar. Als Lösung dieser Problematik bietet sich ein nachrüstbarer Aufzug- schacht aus Betonfertigteilen an.
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