Die Auflagen für Betonhersteller in Bezug auf geringere Umweltbelastungen und emissionsarme Produktionsabläufe steigen ständig. Eine ganz kritische Komponente ist dabei die Frage nach der Aufbereitung des Betonbrauchwassers, schränkt der Gesetzgeber doch immer mehr die Verwendung von Frischwasser ein und macht eine Wiederverwendung des Betonrestwassers zur Auflage. Dies betrifft besonders Großstädte und Ballungszentren.
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