Einige der heute verwendeten Gesteinskörnungen enthalten alkalireaktive Kieselsäure. Diese kann mit dem im Porenwasser des Betons gelösten Alkalihydroxid unter Aufquellen zu einem Alkali-Kieselsäure-Gel reagieren. Diese Reaktion wird „Alkali-Kieselsäure-Reaktion“ (AKR) genannt und kann unter bestimmten Bedingungen zur massiven Schädigung des Betons führen. Nach der bauaufsichtlichen Einführung der neuen Alkali-Richtlinie [5] und der neuen DIN 1045 2 [1] ergeben sich in ganz Deutschland weitreich ende Konsequenzen sowohl für die Hersteller von Gesteinskörnungen und Betonen als auch für die Planer von Bauwerken aus Beton und Stahlbeton.
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