Adressaten europäischer Regelungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Beton- und Fertigteilindustrie, die sich auf den Betrieb (genauer: die Bereitstellung und Benutzung) von Maschinen und Anlagen beziehen, sind Arbeitgeber und Beschäftigte. Damit die Regelungen verbindlich sind, müssen die Mitgliedstaaten diese in nationale Rechtsvorschriften umsetzen, wobei höhere als die Mindestanforderungen national beibehalten oder ergänzend festgelegt werden können.
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Dipl.-Ing. Jürgen Koch Marlis-Ragge-Weg 8 · 30890 Barsinghausen, Deutschland T+49 5105 778199 jkoch@email.de