Der Bundestag hat am 6. August 2025 den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet, das die öffentliche Beschaffung modernisieren und gleichzeitig zur Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands beitragen soll. Die Bundesregierung hat dadurch ausdrücklich die Möglichkeit, per Verordnung verbindliche Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren festzulegen. Damit entsteht der Hebel, Klimaschutz in Ausschreibungen einheitlich und überprüfbar zu verankern – auch im Tiefbau. Für Auftraggeber und Bieter bedeutet das: mehr Klarheit, weniger Flickenteppich, verlässliche Regeln in der Planung.
Nachhaltigkeit in der Praxis: vollständig, transparent, vergleichbar
Der Bundesfachverband Betonkanalsysteme (FBS) begrüßt die Einbindung von Nachhaltigkeitskriterien ausdrücklich. Dessen Mitglieder bieten besonders langlebige, ressourceneffiziente und am Lebensende zu 100 % recycelbare Infrastrukturlösungen. Damit diese Eigenschaften bei Ausschreibung und Vergabe berücksichtigt werden, braucht es aus Sicht des FBS
- Ökobilanzen (EPDs/LCAs) im Einklang mit der Kreislaufwirtschaft
Die Nachhaltigkeitsbetrachtung von Produkten darf nicht am Werkstor enden, sondern muss bis zum End-of-Life weitergedacht werden, denn die Produkte von heute sind die Rohstoffe von morgen. Dementsprechend müssen EPDs/LCAs sowohl die Herstellung als auch das Recycling des Produkts berücksichtigen. Nur vollständige Datensätze ermöglichen belastbare und vergleichbare CO₂-Bewertungen. - Umweltfolgekosten als Zuschlagskriterium
Neben den herkömmlichen Lebenszykluskosten (Herstellung, Betrieb, Wartung, Sanierung) sollten insbesondere die Umweltfolgekosten als Zuschlagkriterium Verwendung finden. So wird erstmals die ökologische Wirtschaftlichkeit bewertbar gemacht. - Fokus auf Produkte anstelle von Grundstoffen
Der FBS begrüßt das Konzept der Leitmärkte für energieintensive Grundstoffe („Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe“, BMWK, Mai 2024), denn es motiviert Hersteller und Produzenten zum Einsatz nachhaltiger Rohstoffe. Für den Bereich Ausschreibung und Vergabe geht es aber nicht weit genug, da es keine Aussage über die Nachhaltigkeit des Endproduktes zulässt. Und genau darum geht es bei der Bewertung von Nachhaltigkeit und Umweltfolgen. Hier müssen Produkt-EPDs zum Einsatz kommen.
Jetzt zügig umsetzen: klare Methodik, einfache Anwendung, transparentes Monitoring
Das neue Vergabegesetz schafft den Rahmen, die Wirkung entfaltet sich jedoch erst mit der Verordnung. Der FBS fordert daher:
- Eine schnelle Festlegung bundeseinheitlicher Kriterien im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe für CO₂-/LCA-Bewertungen und Lebenszykluskosten.
- Standardisierte, einfach nutzbare Formblätter bzw. Software für EPD-/LZK-Nachweise, zentral bereitgestellt, um Vergabestellen zu entlasten und die Vergleichbarkeit zu sichern.
- Etablierung eines Nachhaltigkeits-Monitorings und Hilfestellung für Auftraggeber und Unternehmen seitens des Staates, damit diese Planungs- und Rechtssicherheit haben und die Klimawirkung messbar wird.
Der FBS wird seine Expertise aktiv im Rahmen der Erstellung der Verordnung einbringen und stellt bereits heute praxistaugliche Lösungsansätze zur Verfügung, um Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen von Kanalsystemen zu berücksichtigen. Diese Unterlagen sind auf der FBS-Website zum Download unter https://fbs-beton.de/produkt/kanalsysteme-klimafreundlich-ausschreiben verfügbar