Aus den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie lassen sich für Anlagen zur Herstellung von Betonfertigteilen Schutzkonzepte aus folgenden grundsätzlichen Schutzmaßnahmen ableiten: Räumliche Sicherung der Gefahrstellen (Bereichssicherung), örtliche Sicherung der Gefahrstellen ( Verkleidungen, Verdeckungen etc.), ortsbindende Schutzeinrichtungen (Ortsbindung von Personen) sowie Sicherheitssteuerungen, insbesondere für verkettete Anlagen. Dieser Beitrag gibt Hinweise zu allen genannten Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus werden Prozesse in der Fertigung dokumentiert, bei denen diese Schutzmaßnahmen zum Tragen kommen.
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Dipl.-Ing. Jürgen Koch Marlis-Ragge-Weg 8 30890 Barsinghausen, Deutschland T+49 5105 778199 www.j-h-koch.de jkoch@email.de