Mit ihrer neuen Chemikalien-Verordnung REACH hat die Europäische Union (EU) die bestehenden Vorschriften um ein sehr komplexes und ambitioniertes Regelwerk zur Verbesserung des Risikomanagements für Chemikalien und Chemikalien enthaltende Produkte sowie ihre Verwendung ergänzt. Gemäß ihrem Anwendungsbereich zielt die Verordnung auf die Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor chemischen Substanzen und zugleich zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ab. Wenngleich die EU sich hiermit bemerkenswert hohe Ziele gesteckt hatte, muss jedoch leider festgestellt werden, dass auch ein Jahr nach dem Inkrafttreten nicht nur der Inhalt noch nicht vollständig festgelegt wurde, sondern auch Teile der Verordnung bereits in Frage gestellt werden. Die bereits veröffentlichten und in Vorbereitung befindlichen Leitlinien zur Unterstützung der Industrie beim Verständnis und bei der Anwendung der Verordnung haben selbst bereits ein beachtliches Volumen erreicht.
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